Wie funktioniert die Zusammenarbeit?

Vollmandat bedeutet, dass ich alle Deine Versicherungsverträge (Gesamtanzahl ist unerheblich) betreue, Dein Ansprechpartner werde und entsprechend natürlich auch die gesamte Verantwortung hierfür übernehme.

Ein Maklermandat bedeutet für mich „Geschäftspartner auf Augenhöhe, mit dem ich auf gleicher Wellenlänge bin“.

Sobald ich Deine bestehenden Verträge analysiert habe, gibt es ein gemeinsames Onboarding-Gespräch, in dem wir all Deine Absicherungen, mögliche Lücken und/oder Dopplungen besprechen und gemeinsam eine Strategie entwicklen.

Soweit nicht anders vereinbart, erhalte ich für die Vermittlung und/oder Betreuung von Versicherungsverträgen eine Vergütung durch den Versicherer (Courtage, im Volksmund „Provision“ genannt), welche in dem zu zahlenden Versicherungsbeitrag bereits enthalten ist. Damit ist auch die von mir erwartete und erbrachte Beratung und Betreuung bereits abgegolten.

Auf Wunsch und als deutliche Erweiterung meiner gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeit können wir für weitere Tätigkeiten einen gesonderten Dienstleistervertrag vereinbaren.

 

Sollte sich im Laufe der Zusammenarbeit herausstellen, dass wir doch nicht zusammenpassen, ist die Kündigung des Maklermandat selbstverständlich jederzeit ohne Einhaltung einer Frist möglich. Der Maklervertrag ist dann beendet, die Maklervollmacht gilt als entzogen und dies wird von mir den jeweiligen Versicherungsunternehmen mitgeteilt, damit Du Dir einen anderen Vermittler/Betreuer suchen kannst.
Die Versicherungsverträge und der Versicherungsschutz bleiben natürlich bestehen, es kann allerdings sein, dass die von mir eingeräumten Sonderkonditionen wie z.B. Nachlässe und/oder Bedingungserweiterungen und Leistungsverbesserungen zur nächsten Hauptfälligkeit entfallen.