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Berufs- und Privathaftpflichtversicherung Vorklinik, Klinik & PJ

Zusammen mit HDI und Janitos habe ich einen exklusiven Rahmenvertrag zur Berufs- und Privathaftpflichtversicherung als Medizinstudent*in und PJ’ler/PJ’lerin ausgehandelt.
Natürlich ohne Zwangsmitgliedschaft in irgendeinem Berufsverband. 😉

Jungmediziner-Haftpflichtversicherung (Studenten & PJ)

Versicherungsumfang Haftpflicht:
– Privathaftpflicht: 15.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden
– Berufshaftpflicht: 5.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Die Höchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt jeweils das Dreifache der o.g. Deckungssumme

Vertragslaufzeit:
1 Jahr mit jährlicher Verlängerung; Vertrag und Versicherungsschutz enden jedoch spätestens 12 Monate nach der Approbation oder nach Abbruch des Studiums.

Gesamtjahresbeitrag:
8,50 Euro (inkl. gesetzl. Versicherungssteuer)

Weiter Infos findest Du in diesem Flyer.

Antrag zur Jungmediziner-Haftpflichtversicherung (Studenten & PJ)


    Anrede *:
    FrauHerr

    Vertragsgrundlagen

    • Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) (H 8000:01)

    • Mitversicherung von Vermögensschäden in der Haftpflichtversicherung (H 8101:01)

    • Kostenklausel für USA und Kanada (H 8102:01)

    • Paket Basis zur Privat-Haftpflichtversicherung (H 8100:01)

    • Paket Familie & Kinder (H 8110:01)

    • Paket Freizeit (H 8111:01)

    • Paket Immobilien (H 8112:01)

    • Paket Risiko Plus (H 8113:01)

    • Klausel Subsidiärdeckung (Privathaftpflicht) (H 8099:01)

    • Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung von Medizinstudenten, Medizinstudenten im Praktischen Jahr und Studenten der Zahnmedizin (BBR) (H 0050:07)

    • Betreuungsklausel (H 9301:01)

    Gesamtjahresbeitrag
    8,50 Euro (inkl. gesetzl. Versicherungssteuer)



    * Durch einen selbst getätigten Onlineabschluss verzichtest Du auf eine Beratung und Dokumentation dieser durch mich. Schadenersatzansprüche gegen den Vermittler wegen Verletzung von Beratungs- und Dokumentationspflichten können so nicht geltend gemacht werden. Durch das Absenden eines Onlineversicherungsantrages, erklärst Du Dich mit dieser Verfahrensweise einverstanden. Alternativ biete ich Dir gerne ein kostenfreies Beratungsgespräch an. Melde dich telefonisch unter 089 – 726 31 924, oder digital hier.